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   BVerwG, 24.02.1960 - VIII C 198.59   

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BVerwG, 24.02.1960 - VIII C 198.59 (https://dejure.org/1960,112)
BVerwG, Entscheidung vom 24.02.1960 - VIII C 198.59 (https://dejure.org/1960,112)
BVerwG, Entscheidung vom 24. Februar 1960 - VIII C 198.59 (https://dejure.org/1960,112)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • BVerwGE 10, 176
 
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Wird zitiert von ... (31)

  • BVerwG, 05.04.1962 - VIII C 68.60

    Rechtsmittel

    Die Ansicht des Berufungsgerichts, eine Sachprüfung sei nicht erforderlich, weil der Beklagte ohne Ermessensfehler von seinem Ermessen Gebrauch gemacht und dem Kläger keine weitergehende Wiedergutmachung gewährt habe, steht mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts nicht im Einklang: Bei der Ermessensentscheidung nach § 8 Abs. 1 Satz 2 BWGöD ist den Umständen des Einzelfalles Rechnung zu tragen; die Begründung der Ermessensentscheidung muß insbesondere erkennen lassen, welcher Anspruch versagt werden soll (BVerwGE 10, 176 [180]).

    Ist durch unanfechtbare Bescheide oder durch rechtskräftige Urteile über die Wiedergutmachung entschieden worden, so gewährt Art. IV Nr. 1 3. ÄndG den Geschädigten allgemein das Recht auf eine erneute Wiedergutmachungsentscheidung (BVerwGE 10, 176 [177]).

    Sollte im vorliegenden Fall keine vergleichsweise Regelung der Wiedergutmachung im Sinne des Art. IV Nr. 2 3. ÄndG vorliegen, dann ergäbe sich das Recht des Klägers auf erneute Wiedergutmachungsentscheidung in Anbetracht des unanfechtbar gewordenen Änderungsbescheids aus Art. IV Nr. 1 3. ÄndG (BVerwGE 10, 176 [177]).

  • BVerwG, 19.12.1968 - VIII C 15.68

    Anspruch auf verbesserte Wiedergutmachung - Überprüfung des

    Begehrt ein früheres Mitglied der NSDAP wegen einer Rechtsänderung die Überprüfung des ihm bereits zugesprochenen Wiedergutmachungsanspruchs, so bedarf es, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen im übrigen erfüllt sind, einer neuen Ermessensentscheidung (ergänzend zu BVerwGE 10, 176).

    Daraus, daß die zuständige Wiedergutmachungsbehörde im ersten Wiedergutmachungsverfahren die genannte Ermessensvorschrift zugunsten des Klägers angewendet hat, folgt noch nicht, daß sie auch im zweiten Wiedergutmachungsverfahren dazu verpflichtet wäre; wegen der bei der Ermessensentscheidung anzustellenden Erwägungen wird auf BVerwGE 10, 176 (180) [BVerwG 24.02.1960 - VIII C 198/59] verwiesen.

  • BVerwG, 22.02.1962 - VIII C 67.60

    Rechtsmittel

    Ist ausnahmsweise die Gewährung von Wiedergutmachung für Mitglieder der NSDAP möglich, so ist im Falle der Ablehnung jedenfalls dann keine auf alle Einzelheiten des Sachverhalts eingehende Begründung der Ermessensentscheidung zu fordern, wenn die zu dieser Entscheidung führenden Gründe offenliegen (Ergänzung von BVerwGE 10, 176 [180]).

    Zwar geht es zu weit, wenn das Berufungsgericht jede Ablehnung einer positiven Ermessensentscheidung für rechtens erklärt, falls kein Fall schwerer Unbilligkeit vorliegt (vgl. BVerwGE 10, 176 [180]); das angefochtene Urteil ist dennoch im Ergebnis richtig:.

  • BVerwG, 12.09.1968 - VIII C 27.68

    Anspruch auf eine Wiedergutmachung - Nachzeichnung einer Dienstlaufbahn -

    Eine solche Ermessensentscheidung der Beklagten war bis zum Abschluß des erstinstanzlichen Verfahrens nicht getroffen und ist auch bis zum Abschluß des Berufungsverfahrens nicht nachgeholt worden (vgl. BVerwGE 10, 176 [179 f.]).

    Soweit das Verwaltungsgericht zum Ausdruck gebracht hat, nur dann, wenn "ganz besondere und gravierende Umstände" vorlägen, die hier nicht ersichtlich seien, dürfe dem Kläger die Wiedergutmachung ganz und teilweise versagt werden, entspricht die Urteilsbegründung nicht der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. BVerwGE 10, 176 [180]).

  • BVerwG, 25.10.1962 - VIII C 76.61

    Wiedergutmachungsanspruch auf Grund des Gesetzes zur Regelung der

    Ist durch unanfechtbare Bescheide oder durch rechtskräftige Urteile über die Wiedergutmachung entschieden worden, so gewährt Artikel IV Nr. 1 des 3.ÄndG den Geschädigten allgemein das Recht auf eine erneute Wiedergutmachungsentscheidung (BVerwGE 10, 176 [177]).

    Wird angenommen, die außergerichtliche Vereinbarung sei kein Vergleich in Wiedergutmachungssachen im Sinne des Artikels IV Nr. 2 des 3.ÄndG, dann würde sich das Recht des Klägers auf eine erneute sachliche Wiedergutmachungsentscheidung in Anbetracht der Unanfechtbarkeit des ablehnenden Wiedergutmachungsbescheides des Beklagten vom 7. Dezember 1954 aus Artikel IV Nr. 1 des 3.ÄndG ergeben (BVerwGE 10, 176 [177]).

  • BVerwG, 25.10.1962 - VIII C 14.62

    Wiedergutmachung nationalsozialistischen Unrechts für Angehörige des öffentlichen

    Ist durch unanfechtbare Bescheide oder durch rechtskräftige Urteile über die Wiedergutmachung entschieden worden, so gewährt Artikel IV Nr. 1 des 3. ÄndG den Geschädigten allgemein das Recht auf eine erneute Wiedergutmachungsentscheidung (BVerwGE 10, 176 [177]).

    Nimmt man an, daß im vorliegenden Fall keine vergleichsweise Regelung der Wiedergutmachung im Sinne des Artikels IV Nr. 2 des 3. ÄndG vorliegt, dann ergäbe sich das Recht des Klägers auf eine sachliche neue Wiedergutmachungsentscheidung in Anbetracht des unanfechtbar gewordenen Änderungsbescheides aus Artikel IV Nr. 1 des 3. ÄndG (BVerwGE 10, 176 [177]).

  • BVerwG, 24.11.1965 - VIII C 16.65

    Antrag einer auf Wiedergutmachung und Ausschluss von Leistungen nach dem

    Gemäß den im Urteil BVerwGE 10, 173 aufgestellten Grundsätzen müssen nach dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit alle Umstände des Einzelfalles berücksichtigt werden (vgl. auch das eine andere Ermessensentscheidung betreffende Urteil BVerwGE 10, 176).
  • BVerwG, 09.11.1983 - 2 CB 26.82

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Anmeldung von

    Die Revision ist nicht wegen Abweichungen (§ 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO) von dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 24. Februar 1960 - BVerwG 8 C 198.59 - [RzW 1960, 421] sowie den weiter von der Beschwerde zitierten Urteilen des Bundesgerichtshofs vom 8. Juni 1972 - IX ZR 321/69 - [RzW 1972, 357], vom 24. September 1958 - IV ZR 112.58 - [RzW 1959, 94], vom 14. Oktober 1959 - IV ZR 82/59 - [RzW 1960, 48] und vom 1. Juni 1960 - IV ZR 15/60 - [RzW 1960, 472] zuzulassen.
  • BVerwG, 25.11.1971 - VIII C 79.69

    Wegfall des Wiedergutmachungsanspruchs bei neuem verfolgungsunabhängigen

    Art. IV Nr. 1 des erst nach dem ersten Antrag des Klägers verkündeten Dritten Änderungsgesetzes vom 23. Dezember 1955 (BGBl. I S. 820) gewährte allen Antragsberechtigten das Recht, erneut Wiedergutmachung zu beantragen (BVerwGE 10, 176), und setzte damit auch für den Kläger eine neue Antragsfrist in Lauf.
  • BVerwG, 25.11.1988 - 5 B 166.88

    Rechtsmittel

    Das angefochtene Urteil beruht auch nicht auf einer entscheidungserheblichen Abweichung im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO von den in der Beschwerde bezeichneten Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts vom 22. Juni 1959 - BVerwG 4 C 229.58 - (BVerwGE 9, 9 ff.) und vom 24. Februar 1960 - BVerwG 8 C 198.59 - (BVerwGE 10, 176 ff.).
  • BVerwG, 25.11.1988 - 5 B 167.88

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 25.11.1988 - 5 B 169.88

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 25.11.1988 - 5 B 165.88

    Rechtsmittel

  • OVG Rheinland-Pfalz, 07.06.1979 - 9 C 14/78
  • BVerwG, 24.04.1969 - VIII C 73.68

    Besoldung eines Polizeirats - Gewährung eines Anspruchs auf Wiedergutmachung -

  • BVerwG, 25.11.1988 - 5 B 168.88

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 25.10.1962 - VIII C 95.60

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 25.01.1962 - VIII C 114.60

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 24.02.1960 - VIII C 47.59

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 22.12.1975 - 8 B 28.75

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 29.08.1966 - VIII B 86.65
  • BVerwG, 08.07.1965 - VIII C 114.64

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 22.11.1962 - VIII C 110.60

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 09.04.1962 - VIII B 6.62

    Regelung der Wiedergutmachung nationalsozialistischen Unrechts für Angehörige des

  • BVerwG, 07.04.1965 - VIII B 101.64

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 29.08.1963 - VIII C 38.62

    Ausnahmsweise Wiedergutmachung oder Ersatzwiedergutmachung für Mitglieder der

  • BVerwG, 14.03.1963 - VIII C 18.62

    Einzelne Bezeichnung einzelner Wiedergutmachungsleistungen - Anspruch auf erhöhte

  • BVerwG, 27.08.1962 - VIII C 500.59

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 12.04.1961 - VIII C 225.59

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 07.12.1961 - VIII C 441.59

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 08.03.1961 - VIII C 236.59

    Rechtsmittel

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